Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Stornierung von Privatstunden bis 17:00 Uhr des Vortags wird der Gesamtbetrag, danach 50% rückerstattet.

  1. Es gelten die AGB’s des SBSSV

  2. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):

    1. Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:
      Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
      Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19- Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.

      Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.

      Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.

      Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen. Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.

      Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.

      Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.

      Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.

      Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.
       
    2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:
      Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich: Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem „Rücktrittsbedingungen“ ausgeführten Bestimmungen sinngemäß. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.

      Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird, Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich. Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.

      Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:
      In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt: • behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,
      • behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
      • behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
      • den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.

      Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Ski-& Snowboard benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die Ski- & Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen. 

Wichtige Hinweise für Ihre Bestellung

Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen, oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.

Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation möglich.

Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen, ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.

Preisrückerstattung wegen Verletzung oder Krankheit nur mit ärztlicher Bestätigung. Nur nicht genützte Tage (Differenzbetrag) werden rückerstattet.

Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Privatkurse finden bei jeder Witterung statt. Das Kursticket ist nicht übertragbar! Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!

Zahlung

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

Allen Lieferungen und Leistungen der Skischule aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Inhalt des Onlineangebotes

Die Skischule/der Skiverleih (nachfolgend kurz "Autor" genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Buchung und Reservierungen von Ski- und Snowboardkursen

Im Skikursbeitrag ist die Benützung der Liftanlagen nicht miteinbezogen. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule keinen Ersatz.

Miete und Reservierung von Ski- und Snowboardausrüstung

Jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemässe Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes des ausgeliehenen Produkte.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch einer Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungteile.

Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort der Skischule/des Skiverleihs. Für Streitigkeiten ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Skischule/des Skiverleihs zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.